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4. Zivildienstverweigerung aus Gewissensgründen
4.2. Literatur
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Evers, Hans-Ulrich
Anmerkung zu: BayObLG JZ 1970, 609; OLG Celle v. 22.1.1970 (1 Ss 343/69)
in: JZ 1970, 612
Die Unzulässigkeit der Mehrfachbestrafung des Ersatzdienstverweigerers führe in Übertragung auf den dienstflüchtigen Wehrpflichtigen dazu, daß bereits die Einberufung des einmal Dienstflüchtigen als unzulässig angesehen werde. Dies führe zu einer weiteren "Lastenungleichheit zwischen dem willigen Wehr- und Ersatzdienstpflichtigen einerseits und dem des Ersatzdienstes und Strafvollzuges enthobenen Dienstflüchtigen andererseits". (612)
Dagegen steuerten die beiden der Anmerkung zugrundeliegenden Entscheidungen: Die strafrechtliche Sanktion könne unter Zugrundelegung des GG nur dann unterbleiben, wenn der Täter wegen einer in seiner Gewissensnot begründeten
psychischen Zwangslage schuldlos handele. Ansonsten müßte sowohl die Erst- als auch die Mehrfachbestrafung der Dienstflucht an der Grundentscheidung scheitern, daß die Kriegsdienstverweigerung anerkennungsbedürftig ist. hm